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Gitarrenunterricht in Frankfurt

Dipl.-Gitarrenlehrer Stephan Zitzmann

Urhebergesetz in der digitalen Welt

Als ich meine Bearbeitungsphase von Poptiteln für klassische Gitarre war, war Youtube eine große Hilfe. Ich hörte mir Fingerstyleversionen an, Arrangements für klassische Gitarre Coverversionen, Chorsätze und Streichquartettversionen von diversen Poptiteln.

Zu der Zeit war in den von mir konsumierten Medien unter anderem das Thema, dass Youtuber mit und durch Youtube richtig viel Geld verdienen.

Es gibt zum Beispiel in der Fingerstyleszene Leute, die dann die Tabs ihrer Arrangements verkaufen. Geld verdienen diejenigen nicht unbedingt damit, aber die Mühe ist nicht ganz so umsonst, wie wenn man nur für die Schublade oder für seine Schüler arbeitet.

Diese Arrangiererei ist bei mir ein gern getanes Übel. Also Bäume würde ich damit nicht ausreißen, die Mühe fiele mir leichter, wenn ich wüsste, da sind noch zwanzig dreißig Leute, die mit den Sachen was anfangen können.

Also habe ich versucht mich, schlau zu machen, wie ich das bewerkstelligen könnte. In Amerika wäre dies alles kein großes Problem, weil es das Prinzip des „Fair Uses“ gibt.

In Deutschland sieht die Sache schon ganz anders aus.

Das erste Problem mache ich eine Bearbeitung oder ein Cover. Bei einem Cover müsste ich mich an die GEMA wenden und die Rechte erwerben. Das Verfahren soll ziemlich simpel sein. Bloß sind meine Arrangements Coverversionen? Es geht um das Ausmaß meiner Eingriffe in das Werk.

Die Erläuterungen sind in ihren Begrifflichkeiten sehr schwammig und die Beispiele widersprüchlich.

Also sollte man vielleicht einen Anwalt fragen. Das kostet natürlich Geld.

Wenn sich herausstellt, dass ich eine Bearbeitung statt eines Covers mache, dann muss ich den Urheber ausdrücklich um Erlaubnis fragen und mit ihm aushandeln, wie viel Geld der Urheber von mir haben will, damit er mir die Erlaubnis gibt.

Darf man den Berichten im Internet glauben schenken, ist ein Problem an den Urheber oder an seine Vertreter in Deutschland heranzukommen.

Des Weiteren sind die Reaktionen sehr unterschiedlich. Zwischen bis „Mach nur“ und Forderungen von vierstelligen Summen bewegen sich die von mir gelesenen Erfahrungen.

Dafür, dass ich ein paar Menschen mehr als momentan vielleicht ein wenig Freude bereite, etwas viel Aufwand.

Ich finde diese Rechtslage schade. Ich persönlich finde, dass dieser Austausch zwischen Musikern in Form von Coverversionen auf verschiedenen Plattformen im Bereich der FIngerstylegitarre der Entwicklung einen erheblichen Anschub gegeben hat. Dieser Austausch spornt an und macht kreativ.

Ich möchte nicht sagen, dass das Urheberrecht abgeschafft werden muss. Muss es aber einem so schwer gemacht werden, dass man den kleinen Obolus, den ich abgeben müsste und auch gerne abgeben würde, aus organisatorischen Gründen nicht abgeben kann, weil es einfach zu viel Aufwand ist.

Mit den digitalen Möglichkeiten stellte sich das Problem verschärft, da man wesentlich leichter Bearbeitungen austauschen kann.

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Der Beitrag wurde am Freitag, den 17. Oktober 2014 um 08:08 Uhr veröffentlicht von Stephan Zitzmann und wurde unter den Kategorien: Eingeschoben abgelegt. | Es gibt keinen Kommentar .