Artikel 13 – EU-Urheberrechtsreform
Ich werde hier keinen Kommentar zur Richtigkeit des Artikels 13 der EU-Urheberrechtsreform abgeben.
Auf meiner Festplatte haben sich im Laufe der Zeit ungefähr 80 Seiten eigener Stücke angesammelt. Die habe ich mal wieder durchgesehen und dachte mir, eigentlich zu schade, die in der Schublade vergammeln zu lassen. Soll ich die veröffentlichen?
Betrachtet man aber die Beispiele, die in dieser Diskussion verwendet werden, dann ist leider nicht von Leuten wie mir die Rede. Urheber die zum Mittelbau oder Unterbau der Kreativen gehören. Was wir machen, gefällt einem Kleinen bis sehr kleinem Kreis.
Wenn tausend Menschen ein Stück von uns üben/spielen wollen, dann wäre das ein Riesenerfolg für uns. Bloß würden wir jedem dieser tausend Menschen unsere Noten eines Einzelstückes verkaufen können.
Vermutlich bei weitem nicht.
Nehmen wir mal den Gitarrenunterrichtshit „Hat in the wind“ von Maria Linnemann.
Bis vor Kurzem hat das vermutlich so ausgesehen. Eine Gitarrenschüler, dessen Lehrer nicht die Teuchert-Schule verwendet, entdeckte dieses Stück auf Youtube und will es spielen.
Er fragte seinen Lehrer danach. Der ist aber gesetzestreu und verweist den Schüler darauf, dass er sich die Noten kaufen müsse. Die Noten sind im ersten Band der Teuchert-Schule, die momentan mit 32,90 zu Buche schlägt. Glücklicherweise gibt es mittlerweile jetzt einen Linnemann-Sammelband mit „Hat in the wind“. Der nur noch mit 15 Euro zu Buche schlägt.
Als Einzelstück wird der Schüler dieses Stück nicht kaufen können.
Da sagt sich doch der jugendliche Schüler, was soll ich mit den anderen Stücken, die interessieren mich nicht. Warum soll ich dafür zahlen? Da schaue ich mal im Internet, ob ich nicht eine Kopie finde.
Die Wahrheit wird sein, er wird die Kopie von seinem Lehrer bekommen, weil er die Kundschaft (Ich wähle dieses Wort sehr bewusst.) nicht vor den Kopf stoßen will/kann.
Jetzt nehmen wir mal an, irgendjemand gefällt eines meiner Stücke sehr gut und er will es aufnehmen und bei Youtube hochladen. Er soll es lizenzieren.
Also ich habe mal versucht eine Lizenz für eine Bearbeitung bei der Gema zu bekommen. Unkompliziert ist anders und die aufgerufenen Preise fand ich für meinen kleinen Rahmen unangemessen hoch. Ich stelle mir gerade das Luftschnappen des Schülers vor, wenn ich ihn das für ein gewünschtes Stück zahlen lasse.
Ich komme auch heute wieder zu dem Fazit, was ich auch schon an anderer Stelle gezogen habe, ein Teil der Raubkopien entstehen dadurch, dass die Verwerter es bis zum heutigen Tage nicht geschafft haben, dass Kleinuser und Kleinerschaffer unkompliziert Rechte zu angemessenen Preise erwerben und verkaufen können.
Der Beitrag wurde am Freitag, den 29. März 2019 um 08:07 Uhr veröffentlicht von Stephan Zitzmann und wurde unter den Kategorien: Allgemein, Eingeschoben, Gitarre lernen, Gitarrenunterricht, Krimskrams, Noten abgelegt. | Es gibt keinen Kommentar .