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Gitarrenunterricht in Frankfurt

Dipl.-Gitarrenlehrer Stephan Zitzmann

Warum man über Corona nicht sprechen sollte

Es gab in meiner Schülerschaft eine Verdachtsquarantäne wegen Corona. Der Schüler wurde letztendlich negativ getestet.

Ich war so doof, dies verlauten zu lassen. Erfreulicherweise hat das nur eine Mutter in Sorge versetzt. Dem Großteil der Schülerschaft war die Information keine Rückfrage wert, manche erkundigten sich nach meinem Befinden und wie gesagt eine Mutter stellte gleich via Mailbox und Email im Minutenabstand weitere Fragen.

Es stellte sich heraus ihr Kind und der Schüler waren am selben Tag da. Deswegen wollte die Mutter von mir, dass ich herausfinde,

  • wann der Schüler wie getestet wurde,
  • seit wann der Schüler in Quarantäne ist
  • wann er die Begegnung mit dem bestätigten Coronakontakt hatte

Da ich aber die Beziehungen unter meinen SchülerInnen teilweise kenne, hätte ich da eine umfänglichere Kontaktverfolgung machen müssen.

Man unterhält sich ab und zu über die Coronaapp. Da wusste ich, dass es eine Schülerin mit einem ungefährlichen Kontakt gab. 

Und dann fragte ich mich, was will die Mutter von mir wissen, wenn sie erfährt, dass in meinem Nachbarhaus eine Unterbringung für coronainfizierte Flüchtlinge ist und das die Bewohner meines Hauses über den Hof der Unterkunft müssen, wenn sie an ihre Autos wollen. Die Infizierten dürfen auf den Hof der Unterkunft. (Clou der Geschichte, das andere Nachbarhaus ist ein Altenheim.) Zur Beruhigung, der Sicherheitsabstand ist gesichert. Ein Schüler behandelt Coronakranke.

Ich fragte mich, was würde die Mutter dann machen, sogar verlangen, dass z.B. der behandelnde Arzt nicht in den Präsenzunterricht kommt. Mir wurde plötzlich klar, wie sensibel solche Daten sein können. Ich fragte mich, ob ich solche Daten rausgeben darf.

Ich teilte der Mutter meine datenschutzrechtliche Bedenken mit. Weiter ich würde mich an die Vorgaben der Behörden/Gesundheitsamtes halten.

Darauf hat die Mutter nach eigenen Angaben im Gesundheitsamt angerufen. Und teilte mir als Aussagen des Gesundheitsamtes mit:

  • Ich wäre zu einer Nachverfolgung verpflichtet
  • Wenn der Schüler positiv getestet würde, wäre ich gesetzlich verpflichtet mich unaufgefordert in Quarantäne zu begeben.
  • Das Gesundheitsamt hätte vorgeschlagen, ich möge ihr die Kontaktdaten des Schülers geben, damit sie selber nachfragen könne.

Weil ich die Verordnungen des Landes Hessen eigentlich immer wieder lese, war ich etwas baff über diese Aussagen erstaunt. Deswegen fragte ich schriftlich selber beim zuständigen Ministerium nach.

Das Ergebnis, ich darf grundsätzlich nichts sagen. Ich schickte der Mutter diesen Mailverkehr. Seit dem fragt sie nicht mehr, aber ich befürchte immer noch eine Kündigung.

Ich will jetzt nicht erörtern, wer Recht hat. Sondern zeigen, wie sehr sich die Bewertungen in Coronafragen unterscheiden können und was für Konflikte entstehen können. Eine Konfliktschärfe, die ich so aus meiner Arbeit bisher nicht kennengelernt habe.

Denn, so habe ich die Mutter die ganze Zeit verstanden, wenn ich ihre Auffassung nicht teile, würde ich Sie nicht ernst nehmen und würde verantwortungslos agieren.

Wahrscheinlich ist der Rest der Kollegenschaft lebensklüger und hält grundsätzlich den Mund. Aber ich halte das Mundhalten neuerdings auch für sehr, sehr empfehlenswert.

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Der Beitrag wurde am Freitag, den 9. Oktober 2020 um 08:35 Uhr veröffentlicht von Stephan Zitzmann und wurde unter den Kategorien: Corona, Eingeschoben, Kinder, Krimskrams, Recht abgelegt. | Es gibt keinen Kommentar .